Leistung

Trinkwasseruntersuchung

Vermietete Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung müssen mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersucht werden (§ 31 Trinkwasserverordnung). HMS übernimmt das komplett: zugelassene Probenehmer, Terminkoordination mit den Mietern, Laborauswertung, Dokumentation, und wenn ein Befund kommt, lassen wir Sie nicht allein.

Trinkwasser-Probenahme durch Fachpersonal
Ihre Pflicht als Eigentümer

Untersuchungspflichtig sind Gebäude mit Trinkwassererwärmern über 400 Liter Inhalt oder mehr als 3 Litern Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, praktisch: die meisten Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung (Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen). Bei Vermietung gilt ein Untersuchungsintervall von mindestens drei Jahren. Proben dürfen nur zugelassene Untersuchungsstellen nehmen (§ 39 TrinkwV); der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 Legionellen je 100 ml. Wird er überschritten, greifen Melde- und Handlungspflichten.

Die Details ändern sich immer wieder. Auch das behalten wir für Sie im Blick.

Unsere Leistung

  • Legionellenprüfung komplett: Probenahme durch zugelassene Probenehmer, Analyse im zugelassenen Labor, Ergebnisbericht
  • Terminmanagement: wir koordinieren die Zutritte zu den Entnahmestellen direkt mit Ihren Mietern; hohe Erreichbarkeit statt vergeblicher Anfahrten
  • Fristen-Erinnerung: wir führen Ihre Liegenschaften im Prüfkalender und melden uns, bevor das Intervall abläuft
  • Notfallhilfe bei Befund: Sofortmaßnahmen, Nachbeprobung und Begleitung bis zur Entwarnung. Mit spezialisierten Partnern übernehmen wir auf Wunsch die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt, die Analyse der Problemzonen im Leitungsverlauf und die Abstimmung der erforderlichen baulichen Maßnahmen mit Ihrem Sanitär-Vertragspartner

Faire Konditionen

Die Legionellenprüfung ist bei uns eine Dienstleistung ohne langjährige Vertragsbindung, Sie beauftragen je Prüfzyklus oder im bequemen Prüfkalender. Langfristige Verträge gibt es bei HMS nur dort, wo sie sachlich hingehören: bei der Miete von Geräten.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob mein Gebäude prüfpflichtig ist?

Faustregel: zentrale Warmwasserbereitung + mehr als zwei Wohneinheiten = sehr wahrscheinlich prüfpflichtig. Wir prüfen es kostenlos anhand Ihrer Anlagendaten.

Was passiert bei einem positiven Befund?

Ab 100 Legionellen je 100 ml gelten Handlungs- und Meldepflichten. Wir stehen dann mit Sofortmaßnahmen, weitergehender Untersuchung und Nachbeprobung an Ihrer Seite.

Sind die Kosten umlagefähig?

Die Kosten der Legionellenprüfung gehören zu den Kosten der Warmwasserversorgung und sind regelmäßig als Betriebskosten umlagefähig.

Wie oft muss untersucht werden?

In vermieteten Mehrfamilienhäusern mindestens alle drei Jahre (§ 31 Abs. 2 TrinkwV). Wir führen Ihre Objekte im Prüfkalender und melden uns rechtzeitig vor Ablauf.

Wer darf die Proben nehmen?

Nur zugelassene Untersuchungsstellen (§ 39 TrinkwV), unsere Probenehmer erfüllen genau diese Anforderung, die Analyse erfolgt im zugelassenen Labor.

Lassen Sie uns über Ihre Liegenschaften sprechen.

Kostenlose Bestandsprüfung, ehrliche Beratung, Festpreisangebot. Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei Ihnen zurück – oder Sie kreuzen im Formular „Bitte um Rückruf“ an, dann rufen wir zum Wunschtermin an.

Am Telefon sprechen Sie direkt mit unserer Einsatzplanung, nicht mit einem Callcenter. Ein Erstgespräch dauert 15 Minuten – kostenlos und unverbindlich.

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