Legionellenprüfung: Intervalle, Ablauf, Kosten und was bei einem Befund passiert
Welche Gebäude sind betroffen?
Untersuchungspflichtig sind nach § 31 Abs. 1 TrinkwV Anlagen mit einem Trinkwassererwärmer über 400 Litern Speichervolumen oder mehr als 3 Litern Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, sofern das Wasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit wie der Vermietung abgegeben wird und Duschen oder andere Vernebelungseinrichtungen vorhanden sind. In der Praxis trifft das auf die meisten Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung zu. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
Intervall und Ablauf
| Punkt | Vorgabe |
|---|---|
| Untersuchungsintervall (Vermietung) | mindestens alle 3 Jahre (§ 31 Abs. 2 TrinkwV) |
| Probenahme | nur durch zugelassene Untersuchungsstellen (§ 39 TrinkwV) |
| Technischer Maßnahmenwert | 100 Legionellen je 100 ml (Anlage 3 TrinkwV) |
Der Ablauf umfasst die Terminvereinbarung mit den Bewohnern für den Zugang zu den Entnahmestellen, die fachgerechte Probenahme, die Analyse im zugelassenen Labor und die Dokumentation des Ergebnisses.
Was passiert bei einem Befund?
Wird der technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen je 100 Milliliter überschritten, bestehen Melde- und Handlungspflichten. Erforderlich sind dann eine Ursachenanalyse, geeignete Sofort- und Sanierungsmaßnahmen und eine Nachbeprobung. Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt, die Analyse der Problemzonen im Leitungsverlauf und die Abstimmung der baulichen Maßnahmen mit Ihrem Sanitär-Vertragspartner.
Sind die Kosten umlagefähig?
Die Kosten der Legionellenprüfung gehören zu den Kosten der Warmwasserversorgung und sind regelmäßig als Betriebskosten umlagefähig. So bleibt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung für den Eigentümer wirtschaftlich beherrschbar.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Erstellung (Juli 2026) allgemein und unverbindlich wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Wie oft muss auf Legionellen untersucht werden?
In vermieteten Mehrfamilienhäusern mit prüfpflichtiger Warmwasseranlage mindestens alle drei Jahre (§ 31 Abs. 2 TrinkwV). Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
Welche Gebäude sind prüfpflichtig?
Gebäude mit einem Trinkwassererwärmer über 400 Litern Speichervolumen oder mehr als 3 Litern Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, bei denen das Wasser im Rahmen einer Vermietung abgegeben wird (§ 31 Abs. 1 TrinkwV).
Was passiert bei einem positiven Befund?
Wird der technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen je 100 Milliliter überschritten, greifen Melde- und Handlungspflichten. Wir unterstützen mit Sofortmaßnahmen, weiterer Untersuchung und Abstimmung der baulichen Maßnahmen.
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